Künstliche Intelligenz darf Patente anmelden

Zwei Patentanmeldungen, in denen eine KI als Erfinder angegeben wurde, sind erstmals akzeptiert worden.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 17 Kommentare lesen

(Bild: Feng Yu/Shutterstock.com)

Lesezeit: 4 Min.

War's das mit dem Erfindergeist des Menschen? Das Artificial Inventor Project hat kurz nacheinander zwei wichtige Erfolge erzielt.

Zunächst akzeptierte die Patentbehörde von Südafrika einen Patent-Antrag, in dem eine KI als offizieller Erfinder gelistet wurde. Nur wenige Wochen später wies der australische Bundesgerichtshof einen Einspruch des australischen Patentamtes gegen einen ganz ähnlichen Antrag ab und entschied damit grundsätzlich, dass eine Künstliche Intelligenz Erfinder im Sinne des australischen Patentrechtes sein kann.

In beiden Fällen bedeutet das laut einer Analyse des Online-Dienstes IPWatchdog jedoch noch nicht, dass das Patent auch anerkannt wird. Zunächst einmal ging es dem Artificial Inventor Project nur darum, einen Antrag auf Zulassung des Patentes überhaupt einreichen zu können. Nun sind die Patentbeamten dran.

Dass diese formale Hürde keineswegs trivial zu überwinden ist, zeigt die Abweisung eines ähnlichen Patenantrages der Gruppe durch das Europäische Patentamt im März 2020. Das EPA hatte seinerzeit argumentiert, dass der Erfinder im Patentantrag mit Namen und Anschrift genannt sein muss. Aus dieser Tatsache folgerte das EPA, dass nur eine menschliche Person als Erfinder in Frage kommen kann.

Mit ähnlich feinsinnigen Fragen hatte sich auch das Gericht in Australien auseinandergesetzt. Dort hatte das Patentamt argumentiert, das Wort „Erfinder“ im Patenrecht sei im Sinne der umgangssprachlichen Bedeutung zu verstehen. Das Gericht war allerdings der Auffassung, es gäbe keine Bestimmung im Gesetz, die eine KI als Erfinder ausdrücklich ablehnen würde.

Gegenstand all dieser Auseinandersetzungen sind auf den ersten Blick eher wenig revolutionäre Entwicklungen: Eine LED, die in einer Frequenz blinkt, die auf Grund neurologischer Mechanismen besonders viel Aufmerksamkeit bei menschliche Betrachtern erregt, und eine Lebensmittelverpackung mit „fraktaler“ Oberfläche. Als „Erfinder“ hat die Gruppe „Artificial Inventor Project“ die von Stephen Thaler geschaffene KI DABUS angegeben.

Thaler, Gründer von Imagination Engines Inc., hat den ersten Prototypen von DABUS 2016 präsentiert. Die Software, über die nur wenig Einzelheiten publiziert sind – eine kurze Einführung gibt Thaler in diesem Artikel auf Seite 35 – beruht im wesentlichen auf zwei neuronalen Netzen. Das erste Netz wird mit Patentschriften trainiert und lernt, wesentliche Merkmale der Texte zu erkennen. Nach dem Training erzeugt DABUS zufällige Änderungen in den Gewichten des neuronalen Netzes und verwendet das so veränderte Netz als Generator, das einen neuen Text generiert. Dieser Text wird dann vom zweiten Netz als gute oder unbrauchbare Idee klassifiziert.

Ob und wenn ja wie Software wie DABUS überhaupt kreativ sein kann, wird in der Forschung nach wie vor eifrig diskutiert. Der Gruppe um den britischen Juristen Ryan Abbott geht es allerdings nicht primär um die Frage, ob DABUS ein echter Erfinder ist. In einem Vortrag erläuterte er 2019 vielmehr einen sehr viel allgemeineren Ansatz: Dass das US-Patentamt so wie viele weitere Patentämter weltweit argumentieren, dass Erfinder nur eine natürliche Person sein kann. Also sind Schöpfungen einer Maschine durch das US-Patentrecht nicht geschützt.

Unternehmen, so Abbott, hätten damit keinen Anreiz, KIs für Erfindungen zu benutzen. Dabei sei das – zum Beispiel in der pharmazeutischen Industrie – ein viel versprechender Ansatz um den technischen Fortschritt erheblich zu beschleunigen. Natürlich, argumentiert er, könnten Unternehmen, die KI für Erfindungen nutzen, auch einfach Menschen als Erfinder einsetzen. Das würde jedoch auf Dauer den Wettbewerb verzerren. Angesichts der Diskussion um Tools wie Copilot von Github – eine KI, die Programmieren beim Schreiben von Code hilft – dürfte diese im Moment recht akademisch anmutende Debatte in naher Zukunft erheblich Fahrt aufnehmen.

(wst)